Aktualisiert: Juli 2026 · 8 Min. Lesezeit
Immobilien · Kaufen · Spanien

NIE-Nummer beantragen, um in Spanien eine Immobilie zu kaufen

Die NIE ist die kleine Nummer, an der der ganze Kauf hängt: ohne sie keine notarielle Urkunde und kein Steuerformular. Den Anzahlungsvertrag (contrato de arras) kannst du noch mit dem Reisepass unterschreiben — aber die Frist für die Urkunde muss Zeit für die NIE lassen. Es gibt drei offizielle Wege; gewonnen hat, wer früh anfängt.

  • art. 206 RD 557/2011
  • Formular EX-15
  • Gebühr 790-012
  • kein Aufenthaltsrecht
1 Nummerlebenslang — die NIE selbst läuft nie ab
≈€10Gebühr über Formular 790-012 — den aktuellen Betrag prüfen
3 Wegein Spanien · Konsulat · Vollmacht

01Was die NIE ist — und was sie nicht ist

Die NIE (Ausländer-Identifikationsnummer, Número de Identidad de Extranjero) ist Spaniens Identifikationsnummer für Ausländer. Artikel 206 des Königlichen Dekrets 557/2011 (RD 557/2011) weist sie Ausländern zu, die mit Spanien durch ihre „wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Interessen“ verbunden sind — und ein Immobilienkauf ist das Musterbeispiel eines wirtschaftlichen Interesses. Du musst weder in Spanien wohnen noch auswandern wollen noch ein Visum haben: Die Nummer identifiziert dich, mehr nicht.

Die zweite Hälfte der Definition ist ebenso wichtig. Die NIE verleiht keinerlei Aufenthaltsrecht — sie ist keine Genehmigung, kein Visum und kein Sprungbrett dorthin. Umgekehrt gilt es auch: Du musst kein „Resident“ sein, um sie zu bekommen. Wer zwei Wochen im Jahr in Spanien ist, hat genau dasselbe Recht auf eine NIE wie jemand, der dorthin zieht.

Eine Eigenschaft spart später Papierkram: Die Nummer selbst läuft nie ab. Einmal zugeteilt, gehört sie dir ein Leben lang. Was manche Banken und Behörden in der Praxis dennoch verlangen, ist eine kürzlich ausgestellte NIE-Bescheinigung — oft nicht älter als etwa drei Monate. Das ist eine Praxisgewohnheit, kein gesetzliches Ablaufdatum der Nummer, und eine neue Bescheinigung zu beantragen ist weit weniger Aufwand als der Erstantrag.

02Wo der Kauf die Nummer wirklich braucht

Beim Kauf dient die NIE zugleich als deine Steuernummer. Der Notar beurkundet die Urkunde (escritura) nicht ohne sie, und jede Steuererklärung rund um den Kauf läuft über sie: die Grunderwerbsteuer beim Bestandsbau oder Umsatzsteuer plus Beurkundungssteuer beim Neubau (ITP oder IVA/AJD), später die kommunale Grundsteuer (IBI) und — für Nicht-Residenten — die jährliche Erklärung modelo 210. Keine NIE bedeutet: keine Urkunde und keine saubere Steuerakte.

Und hier die Timing-Nuance, die die meisten Käufer zu spät entdecken: Den Anzahlungsvertrag (contrato de arras) kannst du allein mit dem Reisepass unterschreiben. Nichts hindert dich daran, den Deal festzuzurren, bevor die NIE existiert. Aber die Frist für die notarielle Urkunde in diesem Vertrag muss genug Zeit lassen, um die Nummer zu bekommen — ein hartes Datum ohne NIE-Spielraum ist eine der klassischen Arten, wie ausländische Käufer ihre Anzahlung verlieren. Wie diese Frist formuliert werden sollte, liest du in unserem Ratgeber zum Anzahlungsvertrag (arras).

03Weg 1: persönlich in Spanien beantragen

Bist du in Spanien — sei es nur für eine kurze Kaufreise —, beantragst du die NIE bei der zuständigen nationalen Polizeidienststelle oder der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería) der Provinz. Du brauchst einen vorab gebuchten Termin (cita previa) über das offizielle Online-System, und in stark ausgelasteten Provinzen sind die freien Termine — nicht der Papierkram — der eigentliche Engpass. Fang mit der Suche an, sobald die Reise feststeht.

Das bringst du zum Termin mit:

  • Formular EX-15 — der Standard-NIE-Antrag auf eigenen Wunsch (a instancia del interesado), ausgefüllt und unterschrieben.
  • Gebührenformular 790, Code 012 — die Gebühr zahlst du vor dem Termin bei einer Bank; ≈€10, prüfe den aktuellen Betrag, der auf dem Formular 790-012 selbst steht, da er behördlich angepasst wird.
  • Reisepass — Original plus Kopie.
  • Nachweis des wirtschaftlichen Interesses — bei einem Kauf meist der arras- oder Reservierungsvertrag oder ein anderes Dokument, das die Transaktion belegt.

04Weg 2: das spanische Konsulat an deinem Wohnort

Reist du vorerst nicht nach Spanien, stellst du denselben Antrag beim spanischen Konsulat, das für deinen Wohnort zuständig ist. Die Akte ist identisch — Formular EX-15, die Gebühr 790-012, dein Reisepass und der Nachweis deines Interesses — und das Konsulat leitet den Antrag nach Spanien weiter, wo die Nummer zugeteilt wird.

Wegen dieses Weiterleitungsschritts ist der konsularische Weg in der Praxis der langsamste der drei: rechne mit einigen Tagen bis zu ein paar Wochen, je nach Konsulat und Saison. Das ist keine gesetzliche Frist — so verhält sich die Kette nun einmal —, also behandle konsularisches Timing als Planungsgröße, nicht als Versprechen, und baue deinen Kaufkalender darum herum.

Der konsularische Weg passt zu Käufern, die früh dran sind: Du startest, bevor du etwas unterschreibst, die Wochen der Weiterleitung kosten dich nichts, und du landest in Spanien zur Urkunde mit der Nummer bereits in der Tasche.

05Weg 3: ein Vertreter in Spanien mit Vollmacht

Du musst nirgends persönlich erscheinen. Ein Vertreter in Spanien — dein Anwalt, ein Verwaltungsbevollmächtigter (gestor) oder eine Person deines Vertrauens — kann die NIE in deinem Namen beantragen, sofern er eine notarielle Vollmacht (poder) hat, die den NIE-Antrag ausdrücklich abdeckt. Ein vager, allgemeiner Text genügt in der spanischen Praxis nicht: Die Befugnis, die NIE zu beantragen, muss ausdrücklich darin stehen.

Die Vollmacht kannst du bei einem spanischen Notar errichten lassen, bei einem spanischen Konsulat (Konsuln üben notarielle Funktionen aus) oder bei einem Notar in deinem Heimatland — dann mit Apostille (apostille) und beglaubigter Übersetzung ins Spanische durch einen beeidigten Übersetzer (traductor jurado). Kaufst du aus der Ferne, brauchst du eine Vollmacht für den Kauf selbst ohnehin höchstwahrscheinlich — lass die NIE-Befugnis dann gleich in dasselbe Dokument aufnehmen. Wie du eine erstellst, die ein spanischer Notar akzeptiert, liest du in unserem Ratgeber zur Vollmacht.

Für Käufer mit knapper Frist ist das oft der schnellste realistische Weg: Dein Vertreter kämpft mit dem Terminsystem und steht in der Schlange, während du zu Hause bleibst.

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06Timing-Strategie — und die klassischen Fehler

Die ganze Strategie passt in einen Satz: Starte die NIE, sobald der Kauf ernst wird, und unterschreibe nie eine arras-Frist, die sie ignoriert. Das sind die Fehler, die Käufer wirklich Geld und Wochen kosten:

  • Erst nach dem arras-Vertrag anfangen, mit knappem Urkundentermin. Der Anzahlungsvertrag bindet dich an einen Kalender; die NIE-Warteschlange schert sich nicht um deinen Kalender. Zieht sich der Termin oder die konsularische Weiterleitung hin, verhandelst du eine Verlängerung aus schwacher Position — oder riskierst die Anzahlung.
  • Die NIE mit dem Aufenthaltsrecht verwechseln. EU-Bürger, die länger als drei Monate in Spanien bleiben, lassen sich für die Anmeldebescheinigung (certificado de registro) registrieren — ein anderes Verfahren mit anderen Anforderungen und einem anderen Dokument. Für den Immobilienkauf brauchst du die NIE; das eine Dokument ersetzt das andere nicht, und für einen Kauf musst du kein Resident werden.
  • Auf die NIE warten, um ein Bankkonto zu eröffnen. Die Praxis unterscheidet sich je nach Bank: Manche eröffnen ein Nicht-Residenten-Konto mit dem Reisepass und fragen die NIE später ab, andere wollen die Nummer vorab. Frag deine Bank, was sie akzeptiert, statt es anzunehmen — oft kannst du Konto und NIE parallel laufen lassen und Wochen sparen.
  • Annehmen, die Bescheinigung gelte ewig. Die Nummer schon; das Papier oft nicht, in den Augen von Banken und mancher Behörden, die gern eine Bescheinigung sehen, die höchstens etwa drei Monate alt ist (Praxis, kein Gesetz). Plane die Bescheinigung nah an den Moment, an dem du sie wirklich brauchst.
Notiz des Gründers

„RightNOW ist aus einem sehr einfachen Ausländer-Schmerz entstanden: In Spanien kann man im Recht sein und trotzdem Monate an einem Formular, einer Frist oder einem falschen nächsten Schritt verlieren. Deshalb bringen wir hier zuerst die Fakten in Ordnung — und wählen erst dann die Handlung.“

Von Ausländern für Ausländer gemacht

FAQHäufige Fragen

Gibt mir die NIE ein Recht, in Spanien zu wohnen?

Nein. Die NIE ist eine Identifikationsnummer nach art. 206 RD 557/2011 — sie verleiht keinerlei Aufenthaltsstatus. Umgekehrt musst du auch kein Resident sein: Jeder Ausländer mit einem wirtschaftlichen Interesse in Spanien, etwa einem Immobilienkauf, hat Anspruch darauf.

Läuft die NIE ab?

Die Nummer selbst nie — sie wird einmal zugeteilt, ein Leben lang. Was altert, ist die Papierbescheinigung: Manche Banken und Behörden verlangen in der Praxis ein Exemplar, das höchstens etwa drei Monate alt ist. Eine neue Bescheinigung zu besorgen geht viel schneller als der Erstantrag.

Kann ich den Anzahlungsvertrag ohne NIE unterschreiben?

Ja — den privatschriftlichen arras-Vertrag kannst du allein mit dem Reisepass unterschreiben. Unentbehrlich wird die NIE bei der notariellen Urkunde und in jeder Steuererklärung, deshalb muss die Frist im arras-Vertrag realistische Zeit lassen, um sie zu bekommen.

Wie lange dauert es?

Als Praxis, nicht als Gesetz: In Spanien wird die Nummer oft innerhalb von Tagen ausgestellt, sobald du den Termin hast — der Termin selbst ist der Engpass. Konsulate leiten den Antrag nach Spanien weiter: rechne mit Tagen bis ein paar Wochen. Über einen Vertreter mit poder folgt das Timing dem spanischen Terminsystem.

Was kostet es?

Die staatliche Gebühr zahlst du über Formular 790, Code 012 — ≈€10, prüfe den aktuellen Betrag auf dem Formular 790-012, da er behördlich angepasst wird. Wählst du den Vollmachtsweg, kommen Notar, Apostille und beglaubigte Übersetzung mit eigenen Kosten hinzu.

Brauchen beide Ehepartner eine NIE?

Jeder, der als Käufer in der Urkunde erscheint, braucht seine eigene Nummer — die Steuerformulare identifizieren jeden Eigentümer einzeln. Beide Anträge gleichzeitig zu stellen — oder beide in dieselbe Vollmacht aufzunehmen — kostet kaum Mehraufwand.

Informatives Material, keine Rechtsvertretung. Verfahren und Terminverfügbarkeit unterscheiden sich je nach Provinz und Konsulat; alle genannten Dauern beschreiben die Praxis, keine gesetzlichen Fristen. Geprüft anhand des BOE (RD 557/2011, art. 206), Juli 2026.

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