Spanische Immobilie als Nicht-Resident erben: Steuern, Fristen und Schritte
Ein geliebter Mensch besaß ein Haus in Spanien, und jetzt gehört es dir — zusammen mit einer Steueruhr, die am Todestag zu laufen begann, einer Papierkette in einer Sprache, die du vielleicht nicht sprichst, und einer Rechnung, die durch ein einziges Rechtsrecht enorm variieren kann, von dem viele Erben nie hören. Nichts davon verlangt, in Panik nach Spanien zu fliegen. Es verlangt Ordnung.
- Ley 29/1987 (ISD)
- modelo 650
- DA 2ª · C-127/12
- Verord. (EU) 650/2012
01Die Uhr, die am meisten zählt: sechs Monate
Fang hier an, denn alles andere kann eine Woche warten — das nicht. Als Nicht-Residenten-Erbe zahlst du spanische Erbschaftsteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones, Ley 29/1987) auf die in Spanien gelegenen Vermögenswerte — die Immobilie, ein spanisches Bankkonto, ein Auto. Juristen nennen das beschränkte Steuerpflicht (obligación real): Spanien besteuert nur die spanischen Vermögenswerte, nicht den weltweiten Nachlass. Weil du Nicht-Resident bist, wird die Erklärung bei der nationalen Steuerbehörde (AEAT) mit dem Formular modelo 650 abgegeben — nicht bei einer regionalen Stelle.
Die Frist beträgt sechs Monate ab dem Todestag. Nicht ab dem Tag, an dem du es erfuhrst, nicht ab dem Tag, an dem das Testament verlesen wurde — ab dem Tod selbst. Für über Länder verstreute Familien verschwindet oft die Hälfte dieses Fensters, bevor überhaupt jemand die spanischen Urkunden gefunden hat.
Es gibt ein Überdruckventil, aber es hat seine eigene Frist. Du kannst die AEAT um eine Verlängerung von weiteren sechs Monaten bitten — und der Antrag muss innerhalb der ersten fünf Monate der ursprünglichen Frist eingereicht werden, zusammen mit der Sterbeurkunde und den Angaben der Erben. Verpasst du diese Fünfmonatsgrenze, schließt sich der Verlängerungsweg. Ein ehrlicher Vorbehalt: Die Verlängerung ist nicht kostenlos — es fallen Verzugszinsen auf die letztlich geschuldete Steuer an. Sie kauft Zeit, kein Geld.
Und es läuft eine zweite Uhr parallel beim Rathaus: Die kommunale Wertzuwachssteuer auf den Grund (plusvalía municipal) wird ebenfalls durch eine Erbschaft von städtischem Grundbesitz ausgelöst. Das Erklärungsfenster sind dieselben sechs Monate, auf Antrag auf ein Jahr verlängerbar. Zwei Steuern, zwei Verwaltungen, ein Todestag.
02Die Regel, die die Rechnung ändert: regionale Regeln für Nicht-Residenten
Die spanische Erbschaftsteuer hat ein staatliches Regelwerk und siebzehn regionale — und der Unterschied dazwischen ist keine Zierde. Viele Regionen (comunidades autónomas) senken die Erbschaftsteuer zwischen nahen Familienangehörigen erheblich: Ehegatten, Kinder, Eltern. Unter den nackten staatlichen Regeln kann dieselbe Erbschaft dramatisch mehr kosten.
Jahrelang waren Nicht-Residenten von diesen regionalen Ermäßigungen ausgeschlossen — bis der Gerichtshof der EU Nein sagte. In der Rechtssache C-127/12 (Urteil vom 3. September 2014) befand der Gerichtshof, dass die schlechtere Behandlung von Nicht-Residenten gegen den freien Kapitalverkehr verstieß. Spanien schrieb das Gesetz um: Die zweite Zusatzbestimmung (disposición adicional 2ª) der Ley 29/1987 gibt Nicht-Residenten-Steuerpflichtigen nun das Recht, die Regeln der betreffenden Region statt des staatlichen Standardregimes anzuwenden.
Welche Region ist „betreffend“? War der Erblasser Nicht-Resident, ist es die Region, in der die spanischen Vermögenswerte mit dem höchsten Wert liegen — meist schlicht dort, wo die Immobilie steht. Wohnte der Erblasser in Spanien, ist es die Region, in der er wohnte. Du reichst das modelo 650 weiterhin bei der staatlichen AEAT ein, berechnest die Steuer aber mit den Regeln dieser Region, wenn du dich dafür entscheidest.
Zwei praktische Anmerkungen. Erstens trägt der aktuelle Text der Bestimmung keine EU-Wohnsitzbeschränkung — auch Erben außerhalb der EU können sich darauf stützen. Zweitens ändern sich regionale Ermäßigungen, und jede Region knüpft eigene Bedingungen daran, also kalkuliere nie von einer Blog-Zahl aus: prüfe die aktuellen Regeln der betreffenden Region, bevor du einreichst. Für einen Erben aus der nahen Familie ist diese eine Wahl oft der Unterschied zwischen einer symbolischen und einer schmerzhaften Rechnung.
03Welches Recht entscheidet, wer erbt — und warum ein spanisches Testament hilft
Die Steuer ist nur die halbe Frage. Die andere Hälfte ist, welches nationale Recht bestimmt, wer was erbt — und hier kommt die Antwort für den größten Teil Europas aus der EU-Verordnung 650/2012. Die Standardregel: Die Erbfolge unterliegt dem Recht des Landes, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, es sei denn, das Testament wählte ausdrücklich das Recht seiner Staatsangehörigkeit. Spanien wendet diese Verordnung auf jeden Nachlass an, den es behandelt, ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Erblassers.
Dieser Standard bringt echte Überraschungen. Ein britischer Eigentümer, der sich in Valencia zur Ruhe setzte, kann feststellen, dass spanische Pflichtteilsregeln prägen, wer die Wohnung erhält — es sei denn, das Testament sagte „ich wähle das Recht meiner Staatsangehörigkeit“. Umgekehrt geht ein deutscher Einwohner Berlins mit einer Ferienwohnung in Málaga nach deutschem Recht über. Liest du dies als Erbe, ist die erste rechtliche Frage an einen Fachmann genau diese: Welches Recht gilt, und traf das Testament eine Wahl?
In der Praxis vereinfacht ein separates spanisches Testament (testamento), das nur die spanischen Vermögenswerte abdeckt, einen grenzüberschreitenden Nachlass am meisten. Es ist rechtlich nicht erforderlich — ein ausländisches Testament ist gültig —, aber ein spanisches notarielles Testament wird zentral registriert, im Format geschrieben, das spanische Notare und Register täglich verarbeiten, und erspart der Familie Monate des Übersetzens, Apostillierens und Validierens ausländischer Nachlassunterlagen.
Ob ein solches Testament existiert oder nicht, Spanien sagt es dir. Jedes notarielle Testament wird im zentralen Testamentsregister verzeichnet, und das Testamentsregister-Zeugnis (certificado de últimas voluntades) gibt an, welches das letzte Testament war und vor welchem Notar es unterschrieben wurde. In der Praxis kann es ab etwa fünfzehn Werktagen nach dem Tod beantragt werden — es ist das erste amtliche Dokument, von dem die Papierkette unten abhängt.
04Die Papierkette, in Reihenfolge
Eine spanische Erbschaft ist sequenziell: Jedes Dokument schaltet das nächste frei, und sie in der falschen Reihenfolge zu erledigen ist die Art, wie Familien Monate verlieren. Dies ist die Kette, in der Reihenfolge, in der sie tatsächlich läuft:
- 1. Sterbeurkunde. Fand der Tod außerhalb Spaniens statt, braucht die Urkunde eine Apostille (apostille) und eine beglaubigte Übersetzung ins Spanische, bevor spanische Behörden sie akzeptieren.
- 2. Testamentsregister-Zeugnis (certificado de últimas voluntades). Bestätigt, ob ein spanisches Testament existiert, und identifiziert das letzte. Zusammen mit der Sterbeurkunde beantragt.
- 3. Das Testament — oder eine Erbenerklärung. Eine beglaubigte Abschrift des Testaments von dem Notar, der es verwahrt; gibt es kein Testament, stellt eine notarielle Erbenerklärung (declaración de herederos) fest, wer von Gesetzes wegen erbt.
- 4. NIE für jeden Erben. Jeder Erbe braucht eine spanische Ausländer-Identifikationsnummer (NIE) — nicht eine pro Familie, eine pro Person —, weil jeder Erbe in der Urkunde und der Steuererklärung erscheint. Fang hier früh an; es ist ein häufiger Engpass. Siehe unseren Ratgeber zum Beantragen der NIE.
- 5. Annahmeurkunde (escritura de aceptación y adjudicación de herencia). Die Erben nehmen die Erbschaft förmlich an und teilen die Vermögenswerte vor einem spanischen Notar auf. Diese Urkunde ist das Dokument, auf das sich alles Nachgelagerte bezieht.
- 6. Steuererklärungen. Das modelo 650 für die Erbschaftsteuer bei der AEAT und die Erklärung der plusvalía municipal beim Rathaus — beide gegen die Uhr von sechs Monaten aus Abschnitt eins.
- 7. Eintragung ins Grundbuch. Mit der Urkunde und dem Nachweis der Steuererklärungen wird die Immobilie auf die Namen der Erben im Grundbuch (Registro de la Propiedad) eingetragen. Erst jetzt kannst du verkaufen, belasten oder förmlich vermieten.
Beachte, was die Reihenfolge impliziert: Die Steuerfrist in Schritt 6 steht fest, aber die Schritte 1–5 müssen alle zuerst geschehen. Deshalb existiert der Fünfmonats-Verlängerungsantrag — und deshalb sollten die NIE-Anträge und die Dokumentenlegalisierung in Woche eins beginnen, nicht in Monat fünf.
Eine Immobilie in Spanien geerbt? Hol dir deine genaue Reihenfolge.
Beantworte ein paar Fragen zum Nachlass — NAVI baut deinen Schritt-für-Schritt-Erbplan: deine Fristen, das modelo 650, die Dokumente in der richtigen Reihenfolge und was du für den Notar und das Register vorbereiten musst.
05Es aus dem Ausland erledigen: du musst nicht nach Spanien fliegen
Die häufigste Angst — „muss ich für jede Unterschrift nach Spanien reisen?“ — hat eine klare Antwort: nein. Die ganze Kette, vom Beantragen der Zeugnisse über das Unterschreiben der Annahmeurkunde beim Notar bis zum Einreichen beider Steuern und dem Eintragen der Immobilie, kann über eine notarielle Vollmacht (poder notarial) abgewickelt werden, die jemandem in Spanien erteilt wird. Die Vollmacht kann bei einem spanischen Konsulat oder vor einem örtlichen Notar mit einer Apostille (apostille) unterschrieben werden. Unser separater Ratgeber behandelt, wie man sie sicher aufsetzt — eine Vollmacht, die auf die konkreten Erbschaftsschritte begrenzt ist, kein Blankoscheck.
Noch eine Option gehört in diesen Abschnitt, sorgfältig formuliert: Eine Erbschaft anzunehmen ist eine Wahl, keine Pflicht. Trägt der Nachlass Schulden — eine offene Hypothek größer als der Wert der Immobilie, Steuerrückstände, Privatdarlehen —, lässt das spanische Recht einen Erben die Erbschaft ausschlagen, und es gibt auch schützende Formen der Annahme, die die Haftung auf die Vermögenswerte des Nachlasses selbst begrenzen. Welcher Weg passt und was er für die anderen Erben bedeutet, hängt von den genauen Zahlen und Dokumenten ab: behandle die Ausschlagung als eine mit professionellem Rat zu prüfende Option, bevor du irgendetwas unterschreibst, nicht als einen zu überstürzenden Schritt. Was du nie tun solltest, ist informell die Immobilie zu „übernehmen“ — sie nutzen, vermieten, ihren Hausrat verkaufen —, während du noch entscheidest, denn Verhalten kann einer Annahme gleichkommen.
06Nachdem du geerbt hast: die Eigentümerpflichten beginnen
An dem Tag, an dem die Immobilie auf deinen Namen eingetragen wird, hörst du auf, Erbe zu sein, und wirst Nicht-Residenten-Eigentümer — mit den laufenden Pflichten, die mit dem Titel einhergehen:
- IBI — die jährliche kommunale Grundsteuer, in Rechnung gestellt vom Rathaus. Richte eine Lastschrift von einem spanischen Konto ein, damit eine im Ausland verpasste Papierrechnung nie zu einem Zuschlag wird.
- Modelo 210 — die jährliche Einkommensteuererklärung für Nicht-Residenten, fällig selbst wenn die Immobilie leer steht (Spanien besteuert ein fiktives „zugerechnetes Einkommen“ darauf). Unser Ratgeber zum modelo 210 behandelt Sätze und Fristen.
- Gemeinschaftsbeiträge (comunidad de propietarios) — liegt die Immobilie in einem Gebäude oder einer Wohnanlage, gehören die monatlichen Beiträge und die Eigentümerversammlungen nun dir; die unbezahlten Beiträge des Nachlasses folgen in der Regel der Immobilie, also prüfe den Saldo während des Papierkrams, nicht danach.
Und verkaufst du schließlich als Nicht-Resident, wartet noch ein Mechanismus: Der Käufer muss 3% des Preises auf Rechnung deiner Wertzuwachssteuer einbehalten, und ihn zurückzuholen ist eine Erklärung für sich. Lies den Ratgeber zum 3%-Einbehalt, bevor du die Immobilie inserierst — derselbe Artikel behandelt die plusvalía bei einem späteren Verkauf, auch wenn die Steuer nach den Urteilen des Verfassungsgerichts zu konfiskatorischen Fällen angefochten werden kann.
07Die geerbte Immobilie als Nicht-Resident verkaufen: die vier Zahlen, die über die Rechnung entscheiden
Viele Erben erben ein Haus, in dem sie nie wohnen werden, und die eigentliche Frage lautet nicht „wie erbe ich“, sondern „wie verkaufe ich, und was kostet mich das“. Für einen nicht ansässigen Verkäufer liegt die Antwort an vier Stellen: deine Steuer auf den Veräußerungsgewinn, der 3%-Einbehalt des Käufers, die plusvalía municipal — zum zweiten Mal — und, wenn es mehrere Erben gibt, das Recht der Miteigentümer, einen Verkauf zu erzwingen. Für jede gilt eine Regel, mit der du planen kannst.
1. Der Gewinn wird ab dem Erbschaftswert gerechnet, nicht ab null. Spanien besteuert den Veräußerungsgewinn eines Nicht-Residenten nach denselben Regeln wie bei Residenten (art. 24.4 des Gesetzes über die Einkommensteuer der Nicht-Residenten, TRLIRNR). Bei einer geerbten Immobilie ist dein Anschaffungswert der für die Erbschaftsteuer erklärte Wert, begrenzt auf den Marktwert, zuzüglich der Kosten, die du für den Erwerb bezahlt hast — die Erbschaftsteuer selbst, die plusvalía, Notar- und Registergebühren (arts. 35–36 des Einkommensteuergesetzes, LIRPF). Der Veräußerungswert ist der Preis abzüglich deiner Verkaufskosten. Der Gewinn ist die Differenz und wird für Nicht-Residenten mit 19% besteuert, gleich in welchem Land sie wohnen (art. 25.1.f TRLIRNR). Deshalb zählt die Bewertung im Erbfall doppelt: Ein niedrig erklärter Wert, der Erbschaftsteuer spart, wird beim Verkauf zu einem höheren steuerpflichtigen Gewinn. Lege die Zahl mit Blick auf den Verkauf fest.
2. Der 3%-Einbehalt und das Viermonatsfenster, um ihn zurückzuholen. Weil du Nicht-Resident bist, muss der Käufer beim Notar 3% des Preises einbehalten und innerhalb eines Monats nach der Urkunde mit dem modelo 211 an die AEAT abführen (art. 25.2 TRLIRNR, art. 14 seiner Durchführungsverordnung). Das ist eine Vorauszahlung, keine Steuer. Danach reichst du das modelo 210 mit dem tatsächlichen Gewinn ein, innerhalb von drei Monaten ab dem Ende jenes Monats — etwa vier Monate nach dem Verkauf —, und die AEAT erstattet den Überschuss, oder du zahlst die Differenz. Hast du zum Anschaffungswert oder darunter verkauft, kommen die vollen 3% zurück. Der unten verlinkte Ratgeber zum Einbehalt führt durch die Erklärung; der Schritt, den Erben am häufigsten verpassen, ist, am Notartisch nach der abgestempelten Kopie des modelo 211 des Käufers zu fragen.
3. Plusvalía — zum zweiten Mal, mit einer Besonderheit für Nicht-Residenten. Die kommunale Grundwertzuwachssteuer wird durch jede Übertragung ausgelöst, durch Tod wie durch Verkauf (art. 109 des Gesetzes über die kommunalen Finanzen, TRLHL). Du hast sie beim Erben gezahlt; der Verkauf löst sie erneut aus — doch ist der Verkäufer eine nicht ansässige natürliche Person, macht das Gesetz den Käufer zum Steuerpflichtigen an Stelle des Verkäufers (sustituto del contribuyente, art. 106.2 TRLHL): Der Käufer erklärt und zahlt, und in der Praxis zieht er den Betrag vom Preis ab oder verlangt beim Notar, dass du ihn bereitstellst. Das Geld kommt trotzdem von deiner Seite, also brauchst du die Zahl, bevor du ein Angebot annimmst. Zwei Regeln arbeiten für dich. Der Besteuerungszeitraum läuft ab der vorigen Entstehung der Steuer — dem Todestag —, sodass ein Verkauf innerhalb weniger Jahre die niedrigsten Koeffizienten der Skala anwendet (art. 107.4). Und zeigt der Boden zwischen der Erbschaftsurkunde und dem Verkaufspreis keinen Wertzuwachs, unterliegt die Übertragung der Steuer schlicht nicht (art. 104.5); ist der tatsächliche Zuwachs kleiner als das Ergebnis der Formel, ist der tatsächliche Zuwachs die Bemessungsgrundlage (art. 107.5). Das Rathaus wendet keine der beiden Regeln von sich aus an: Die Erklärung muss sie geltend machen, mit beiden Urkunden als Anlage — vereinbare beim Notar, wer erklärt und mit welchen Zahlen.
4. Mehrere Erben, und einer will nicht verkaufen. Ein Miterbe, der die Unterschrift verweigert, friert die Immobilie nicht für immer ein. Nach dem Código Civil ist kein Miteigentümer verpflichtet, in der Gemeinschaft zu bleiben, und jeder von ihnen kann jederzeit die Teilung der gemeinsamen Sache verlangen (art. 400). Lässt sich eine Wohnung nicht teilen, wird sie einem Erben zugewiesen, der die anderen in Geld ausgleicht — oder, wenn auch nur ein Erbe es verlangt, öffentlich versteigert, mit Zulassung externer Bieter (art. 1062); eine im Wesentlichen unteilbare Sache, über die sich die Miteigentümer nicht einigen, wird verkauft und der Preis geteilt (art. 404). Der praktische Weg ist die Einigung, die diese Artikel unausweichlich machen: Ein Erbe kauft die anderen aus, oder alle verkaufen gemeinsam. Beachte, dass Spanien regionales Zivilrecht hat (Katalonien, Aragonien, die Balearen, Galicien, Navarra, das Baskenland), das die Teilung prägen kann; prüfe vor dem Verhandeln, welches gilt.
Die Reihenfolge, die dich schützt: zuerst Erbschaftsteuer und plusvalía begleichen und die Immobilie eintragen (vorher kann kein Verkauf abgeschlossen werden — siehe die FAQ); den erklärten Wert in dem Wissen festlegen, dass er auch dein künftiger Anschaffungswert ist; jede Rechnung aus der Erbschaft aufbewahren; die Unterlagen zum 3%-Einbehalt und die Erklärung der plusvalía beim Notar vereinbaren; und das modelo 210 innerhalb seines Fensters einreichen. In dieser Reihenfolge erledigt, ist die zweite Steuerrechnung eine bekannte Zahl, keine Überraschung.
„RightNOW ist aus einem sehr einfachen Ausländer-Schmerz entstanden: In Spanien kann man im Recht sein und trotzdem Monate an einem Formular, einer Frist oder einem falschen nächsten Schritt verlieren. Deshalb bringen wir hier zuerst die Fakten in Ordnung — und wählen erst dann die Handlung.“
Von Ausländern für Ausländer gemachtFAQHäufige Fragen
Was passiert genau, wenn ich die Sechsmonatsfrist verpasse?
Verspätetes Einreichen bringt Zuschläge und, später, Zinsen auf die geschuldete Steuer — je länger die Verzögerung, desto teurer. Bist du innerhalb der ersten fünf Monate, beantrage die Verlängerung jetzt; ist die Frist bereits verstrichen, reiche trotzdem so schnell wie möglich ein: Eine freiwillige verspätete Erklärung wird weit milder behandelt als eine, die vom Finanzamt ausgelöst wurde.
Zahle ich Erbschaftsteuer in Spanien und in meinem Heimatland?
Spanien besteuert die spanischen Vermögenswerte unter der obligación real; dein Wohnsitzland darf die Erbschaft nach seinen eigenen Regeln besteuern. Ob du doppelt zahlst, hängt vom Recht deines Landes und etwaigen Doppelbesteuerungsvereinbarungen über Erbschaften ab — wenige Abkommen tun das. Hol dir früh Rat zur Heimatlandseite, denn deren Fristen laufen unabhängig von denen Spaniens.
Der Erblasser wohnte nie in Spanien. Kann ich trotzdem die regionalen Regeln nutzen?
Ja — das ist genau der Fall, den die DA 2ª der Ley 29/1987 nach C-127/12 abdeckt. War der Erblasser Nicht-Resident, darfst du die Regeln der Region anwenden, in der die spanischen Vermögenswerte mit dem höchsten Wert liegen, was für die meisten Familien die Region der Immobilie bedeutet. Prüfe die aktuellen Regeln dieser Region, bevor du einreichst.
Es gibt kein Testament. Ist die Immobilie verloren?
Nein. Ohne Testament stellt eine notarielle Erbenerklärung (declaración de herederos) fest, wer nach dem anwendbaren Recht erbt — nach der Verordnung 650/2012 normalerweise dem Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers. Es fügt einen notariellen Schritt und einige Wochen hinzu, was die Sechsmonats-Steueruhr enger macht, aber die Erbschaft selbst läuft weiter.
Brauchen wirklich alle Erben eine NIE, sogar ein Kind?
Ja. Jede Person, die als Erbe in der Annahmeurkunde und der Steuererklärung erscheint, braucht ihre eigene NIE, unabhängig vom Alter. Die Anträge können parallel laufen — und über eine Vollmacht —, aber beginne sie sofort: Die NIE ist die häufigste Ursache für Fristenstress.
Kann ich die Immobilie direkt verkaufen, ohne sie zuerst auf meinen Namen einzutragen?
In der Praxis nein. Du musst die Erbschaft vor einem Notar annehmen, die Erbschaftsteuer und plusvalía begleichen und die Immobilie auf die Namen der Erben eintragen, bevor ein Verkauf abgeschlossen werden kann. Und verkaufst du später als Nicht-Resident, erwarte, dass der Käufer 3% des Preises einbehält — siehe den Ratgeber zum Einbehalt.
Was, wenn die Erbschaft mehr Schulden als Wert hat?
Du bist nicht verpflichtet, sie anzunehmen. Die Erbschaft auszuschlagen ist möglich, und es gibt schützende Formen der Annahme, die deine Haftung auf das begrenzen, was der Nachlass selbst enthält. Die richtige Wahl hängt von den genauen Zahlen und den anderen Erben ab — prüfe sie mit professionellem Rat, bevor du irgendetwas unterschreibst, und beginne nicht, die Immobilie zu nutzen, während du entscheidest.
Zahle ich Steuer auf den Veräußerungsgewinn, wenn ich die geerbte Immobilie verkaufe?
Nur auf den Gewinn zwischen dem für die Erbschaftsteuer erklärten Wert (zuzüglich der gezahlten Erbschaftsteuer, plusvalía und Notarkosten) und dem Nettoverkaufspreis — nicht auf den ganzen Preis. Nicht-Residenten zahlen 19% auf diesen Gewinn über das modelo 210, nachdem der Käufer 3% des Preises als Vorauszahlung einbehalten hat. Verkaufst du zum Erbschaftswert oder darunter, sind die vollen 3% erstattungsfähig; die plusvalía municipal — die der Käufer als sustituto del contribuyente erklärt, wenn du Nicht-Resident bist — fällt ebenfalls nicht an, wenn der Boden keinen Wertzuwachs zeigt, doch das muss mit beiden Urkunden geltend gemacht werden.
Spanisches Erbrecht für Nicht-Residenten in einem Absatz?
Wer erbt, entscheidet das Erbrecht, auf das die Verordnung (EU) 650/2012 verweist — standardmäßig das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers, es sei denn, das Testament wählte das Recht seiner Staatsangehörigkeit. Spanien besteuert die spanischen Vermögenswerte eines nicht ansässigen Erben in beschränkter Steuerpflicht (obligación real): Erbschaftsteuer (modelo 650, Ley 29/1987) innerhalb von sechs Monaten ab dem Tod, um weitere sechs verlängerbar, wenn innerhalb der ersten fünf beantragt, nach den Regeln der betreffenden Region, wenn du dich dafür entscheidest; dazu die plusvalía municipal auf städtischen Grund. Jeder Erbe braucht eine NIE; die Annahmeurkunde wird vor einem Notar unterschrieben, persönlich oder per Vollmacht; danach wird die Immobilie eingetragen — und erst dann kann sie verkauft werden.
Geprüft vom RightNOW-Team · Änderungsverlauf
- Die Teilnahme am OVHcloud Startup Program wurde entfernt; das OVHcloud-Zeichen und das Mitgliedsabzeichen werden nicht mehr angezeigt. Sprachfassungen: EN, ES, RU, FR, RO, PT, AR, UK, DE, NL, PL
- Die Darstellung der Programmzeichen in der gemeinsamen Fußzeile wurde überarbeitet; der Seitentext blieb unverändert. Sprachfassungen: EN, ES, RU, FR, RO, PT, AR, UK, DE, NL, PL
- Der Hinweis zum KI-Pakt nennt nun die unterzeichneten freiwilligen Verpflichtungen der Säule II und verlinkt die Unterzeichnerliste der Europäischen Kommission. Sprachfassungen: EN, ES, RU, FR, RO, PT, AR, UK, DE, NL, PL
- Die Teilnahme an Säule I des EU-KI-Pakts wurde den Programminformationen hinzugefügt. Sprachfassungen: EN, ES, RU, FR, RO, PT, AR, UK, DE, NL, PL
- Die Teilnahme am Google for Startups Cloud Program und am OVHcloud Startup Program wurde ergänzt. Sprachfassungen: EN, ES, RU, FR, RO, PT, AR, UK, DE, NL, PL
- Programm- und Zertifizierungszeichen wurden in die gemeinsame Fußzeile aufgenommen. Sprachfassungen: EN, ES, RU, FR, RO, PT, AR, UK, DE, NL, PL
- Ein Verkaufsrechner wurde ergänzt: Er schätzt, was nach der Steuer auf den Gewinn, dem Einbehalt von 3 %, der Plusvalía und den Verkaufskosten bleibt. Sprachfassungen: EN
- Rechtsgrundlage, Fristen und Beträge anhand amtlicher Quellen erneut geprüft. Sprachfassungen: EN, ES, DE, NL, PL
- Eine Formulierung, die mehrere Seiten teilen, wurde aktualisiert. Sprachfassungen: EN, ES, DE, NL, PL
- Leitfaden erweitert: neue Abschnitte für mehr reale Situationen.
- Rechtsgrundlage, Fristen und Beträge anhand amtlicher Quellen erneut geprüft.
- Seite veröffentlicht.
Dieser Leitfaden ist allgemeine Information zum spanischen Recht, kein Rechtsgutachten zu Ihrem Fall. Regeln ändern sich und das Ergebnis hängt von Ihren Fakten und Unterlagen ab — prüfen Sie Ihre Lage, bevor Sie handeln.
Informatives Material, keine rechtliche oder steuerliche Beratung für deinen Einzelfall. Die richtige Reihenfolge hängt vom Testament, dem Nachlass, der Region und deinem Wohnsitzland ab. Geprüft anhand des BOE (Ley 29/1987 inkl. DA 2ª, RD 1629/1991 arts. 67–68, RDLeg 2/2004 arts. 104.5, 106, 107, 109 und 110, RDLeg 5/2004 arts. 24–25, RD 1776/2004 art. 14, Ley 35/2006 arts. 35–36, Código Civil arts. 400, 404 und 1062) und der Verordnung (EU) 650/2012, Oktober 2026.
🏠 Spanische Immobiliensteuern lieben Überraschungen. Erfahre es früh — nicht aus dem Bußgeldbescheid.
Modelo 210, IBI, Plusvalía, die Nichtresidentensteuer — Beträge und Fristen ändern sich, und das Finanzamt erinnert dich nicht. E-Mail hinterlassen: wir warnen dich früh vor Fristen und Änderungen, in deiner Sprache.
Brauchst du Schutz im Alltag, nicht nur eine einmalige Prüfung?
Enthalten: Prüfung spanischer Dokumente, Briefe, Aufforderungen und Verträge vor der Unterschrift, Aktionspläne, Beratung und der Versand deiner Forderungen als beweiskräftige Mitteilung (burofax).